Änderungen 2018/19

Frei­be­trag für Kin­der steigt

Das än­dert sich Ja­nu­ar 2019 für Steu­er­zah­ler – Neue­run­gen bei E-Au­tos und Job­ti­ckets

HNA Northeimer Neueste Nachrichten, Deutschland 07.12.2018 14 Von Falk Ziel­ke
Fo­to: Fe­lix Käst­le/dpa
Mehr Geld für El­tern: Zum Jah­res­be­ginn steigt der „säch­li­che Kin­der­frei­be­trag“. Drei Müt­ter schie­ben auf ei­nem Berg ih­re Kin­der­wa­gen ei­ne Land­stra­ße ent­lang.
Zum Ja­nu­ar müs­sen sich Steu­er­zah­ler auf neue Re­geln ein­stel­len. Zum Bei­spiel auf Ein­kom­mens­gren­zen. Sie stei­gen 2019 für al­le Steu­er­sät­ze um 1,84 Pro­zent, er­klärt die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nor­drein-West­fa­len. Da­mit soll die In­fla­ti­ons­ra­te des Jah­res 2018 in den Steu­er­ta­rif ein­ge­preist wer­den.
Wei­te­res Ziel der Neu­re­ge­lung ist es den An­ga­ben zu­fol­ge, den Ef­fekt der kal­ten Pro­gres­si­on aus­zu­glei­chen. Die­se wür­de be­wir­ken, dass Loh­nund Ge­halts­stei­ge­run­gen in Ver­bin­dung mit der In­fla­ti­on zu­min­dest teil­wei­se durch ei­ne hö­he­re Steu­er­be­las­tung auf­ge­zehrt wür­den, er­klä­ren die Ver­brau­cher­schüt­zer. Än­de­run­gen im Über­blick:
Hö­he­re Frei­be­trä­ge: Le­di­ge ha­ben ab dem 1. Ja­nu­ar in der Ein­kom­men­steu­er ei­nen Gr­und­frei­be­trag von 9168 Eu­ro. Das sind 168 Eu­ro mehr als 2018. Ver­hei­ra­te­ten ste­hen 18 336 Eu­ro zu, al­so 336 Eu­ro mehr als bis­her. Bis zu die­sem Be­trag bleibt das Ein­kom­men steu­er­frei.
Im sel­ben Um­fang er­hö­hen sich die Bei­trä­ge, bis zu de­nen Steu­er­zah­ler Un­ter­halt für na­he An­ge­hö­ri­ge als au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tun­gen ab­zie­hen kön­nen.
Säch­li­cher Kin­der­frei­be­trag: Er er­höht sich um 96 Eu­ro auf 2490 Eu­ro pro Kind und El­tern­teil, er­klärt der Bund der Steu­er­zah­ler. Der Frei­be­trag für den Be­treu­ungs-, Er­zie­hungs­oder Aus­bil­dungs­be­darf bleibt un­ver­än­dert bei 1320 Eu­ro pro Kind und El­tern­teil be­ste­hen. Ins­ge­samt hat ein El­tern­paar pro Kind im Jahr 2019 ein Kin­der­frei­be­trag von 7620 Eu­ro.
Mehr Zeit für Steu­er­er­klä­rung: Das Steu­er­ge­setz ist seit 2017 in Kraft, wirkt sich aber erst jetzt aus: Ab Steu­er­jahr 2018 hat je­der zwei Mo­na­te mehr Zeit für sei­ne Steu­er­er­klä­rung. Statt wie bis­her bis En­de Mai müs­sen die Do­ku­men­te nach An­ga­ben der VZ NRW künf­tig im­mer erst bis zum 31. Ju­li ein­ge­reicht wer­den.
Ei­ne län­ge­re Frist gibt es, wenn ein Steu­er­be­ra­ter oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein hilft.
Steu­er­freie Job­ti­ckets: Ver­bil­lig­te Job­ti­ckets sind ab Ja­nu­ar 2019 steu­er­frei. Das heißt, Be­schäf­tig­te müs­sen die Kos­ten­er­spar­nis nicht mehr ver­steu­ern. Ziel ist es, so den öf­fent­li­chen Nah­ver­kehr zu stär­ken. Al­ler­dings wer­den die steu­er­frei­en Leis­tun­gen auf die Ent­fer­nungs­pau­scha­le an­ge­rech­net. Das Job-Ti­cket ist nur steu­er­frei, wenn Ar­beit­neh­mer es zu­sätz­lich zum oh­ne­hin ge­schul­de­ten Ar­beits­lohn er­hal­ten, er­klärt die Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe (VLH). Han­delt es sich hin­ge­gen um ei­ne Ent­gelt­um­wand­lung, greift die Steu­er­be­frei­ung nicht.
Elek­tro-Di­enst­wa­gen: Wer ei­nen elek­trisch an­ge­trie­be­nen Di­enst­wa­gen oder ein Hy­bridfahr­zeug nutzt, muss­te bis­her die Pri­vat­nut­zung mit ei­nem Pro­zent des Lis­ten­prei­ses pro Ka­len­der­mo­nat ver­steu­ern. Für E-Au­tos, die nach dem 31. De­zem­ber an­ge­schafft wer­den, sinkt die­ser Wert auf 0,5 Pro­zent, wie der Bun­des­rat er­klärt. Der Steu­er­vor­teil ist bis En­de 2021 be­grenzt.
Di­enst­fahr­rad: Wer sein Di­enst­fahr­rad auch pri­vat nutzt, muss ab 2019 den Ge­winn nicht mehr mit dem Fi­nanz­amt tei­len. Der geld­wer­te Vor­teil ist nach den Re­ge­lun­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz künf­tig steu­er­frei. Dar­auf macht die VZ NRW auf­merk­sam. Das gilt so­wohl für E-Bi­kes mit Ge­schwin­dig­kei­ten bis zu 25 St­un­den­ki­lo­me­tern als auch für nor­ma­le Fahr­rä­der. Die Steu­er­be­frei­ung gilt den An­ga­ben zu­fol­ge aber nicht für die Mo­del­le, die das E-Bi­ke-Lea­sing in Form ei­ner Ge­halts­um­wand­lung fi­nan­zie­ren. Die Re­ge­lung ist bis En­de 2021 be­fris­tet.
Sach­be­zugs­wer­te für Ar­beit­neh­mer: Spen­diert der Chef ein Es­sen, kann das für das Fi­nanz­amt als steu­er­pflich­ti­ger Ar­beits­lohn ge­wer­tet wer­den. Maß­geb­lich sind nach An­ga­ben des Bun­des der Steu­er­zah­ler die so­ge­nann­ten Sach­be­zugs­wer­te. Der Wert für ei­ne ver­bil­lig­te oder un­ent­gelt­li­che Mahl­zeit, bei­spiels­wei­se in ei­ner Be­triebs­kan­ti­ne, be­trägt ab 2019 für ein Früh­stück 1,77 Eu­ro und für ein Mit­tag- oder Abend­es­sen 3,30 Eu­ro. Bis­her la­gen die Wer­te bei 1,73 Eu­ro be­zie­hungs­wei­se 3,23 Eu­ro.
Min­dest­lohn für Mi­ni­job­ber: Wer ei­nen Mi­ni­job­ber be­schäf­tigt, muss ab Ja­nu­ar 9,19 Eu­ro pro St­un­de zah­len. Ar­beit­ge­ber müs­sen den Lohn im Zwei­fel an­pas­sen, er­klä­ren Ver­brau­cher­schüt­zer. Aber: Die Ver­dienst­gren­ze von 450 Eu­ro im Mo­nat darf nicht über­schrit­ten wer­den – sonst wird das Ar­beits­ver­hält­nis so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Wer das ver­mei­den will, soll­te die Ar­beits­zeit ent­spre­chend ver­rin­gern. (tmn)

Verbraucher aufgepasst
Das ändert sich im April 2018

Eine Silvester-Tradition steht vor dem Aus und Startups kommen leichter an Geld. Zudem lassen sich kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland nutzen. Dies und anderes erwartet Verbraucher im neuen Monat.

Anschubfinanzierung für Startups
Startups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Weniger Acrylamid in Pommes & Co.
Ab 11. April 2018 müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.
eCall für Neufahrzeuge
Ab dem 1. April wird das eCall-System Pflicht in allen Neufahrzeugen. Bei einem Unfall kann dies automatisch den Notruf wählen und Hilfe rufen – auch wenn die Insassen dazu nicht mehr in der Lage sind. Das System übermittelt auch Ort und Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses sowie Insassenanzahl, Treibstoffart und Fahrtrichtung.
Online-Dienste ohne Grenzen nutzen
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 1. April auch im EU-Ausland nutzen. Bisher wurde das durch Ländersperren, das sogenannte Geoblocking, verhindert. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Ursprünglich sollte Geoblocking bereits im März wegfallen. Die EU hatte den Termin aber verschoben.
Verbot von Bleigieß-Sets
Ebenfalls ab April tritt eine Chemikalienverordnung der EU in Kraft. Dann dürfen keine Bleigieß-Sets mehr verkauft werden, die einen höheren Bleigehalt als 0,3 Prozent haben. Die neue Verordnung kommt somit einem Verbot gleich. Besonders zu Silvester werden häufig Sets verwendet, bei denen der Bleigehalt 70 Prozent ausmacht; hierbei entstehen aber giftige Bleioxide

Auch im Juli 2017 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Neuregelungen treten zum neuen Monat in Kraft oder sind es seit Kurzem bereits:

Rentenplus, Hinzuverdienst und stabile Beiträge

Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Frührentner können nun vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen (bisher 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich 900 Euro)

RENTENWERT

Die Er­hö­hung soll die Kluft zwi­schen Ost- und We­st­ren­ten wei­ter schlie­ßen. Der Ren­ten­wert in den neu­en Bun­des­län­dern steigt von 94,1 auf 95,7 Pro­zent des West­ni­veaus. Bis 2025 sol­len die Ren­ten voll­stän­dig an­ge­gli­chen wer­den.

Die Rentenbeiträge bleiben stabil.

Sozialleistungsrecht wird geändert

Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung erhöhen.

Neues Messverfahren für Kohlendioxid

Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft getreten.

Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche Autos

Mit der Anpassung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung getragen werden. Das Gesetz erhöht die Steuerentlastungsbeträge für Pkw der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.

Mehr Stabilität für das Finanzsystem

Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni in Kraft.

Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf dem Weg

Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.

Unterhaltsvorschuss

Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird nun aufgehoben.

Mutterschutz

Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben.

Pfändungsgrenzen

Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80 Euro geschützt. Besteht eine Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge – 426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Prostituiertenschutzgesetz

  • Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Kunden von Prostituierten müssen ab dem 1. Juli ein Kondom beim Geschlechtsverkehr benutzen. Darauf müssen beide achten. Außerdem erhalten sie einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in Kraft.

Beute aus Straftaten leichter einziehen

Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden, können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten.

Überwachung mit elektronischer Fußfessel

Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden.

PREPAID-SIM-KARTEN

Ver­käu­fer müs­sen ab heu­te die Iden­ti­tät des Käu­fers über­prü­fen und die Per­so­na­li­en auf­neh­men und spei­chern. Wer ei­ne Pre­paid-Kar­te kau­fen will, muss im La­den den Per­so­nal­aus­weis oder ein an­de­res Iden­ti­fi­ka­ti­ons­do­ku­ment vor­zei­gen. Das al­les soll vor al­lem ver­hin­dern, dass Kri­mi­nel­le und Ter­ro­ris­ten mit Pre­paid-Kar­ten an­onym und un­ent­deckt kom­mu­ni­zie­ren.

Al­le Be­wer­ber müs­sen ab 1. Ju­li durch ei­ne Si­cher­heits­über­prü­fung. Auch Er­kennt­nis­se der Ver­fas­sungs­schüt­zer oder des Bun­des­kri­mi­nal­amts sol­len her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Das soll ver­hin­dern, dass sich Ex­tre­mis­ten und Kri­mi­nel­le in der Bun­des­wehr an Waf­fen aus­bil­den las­sen. BEUTE AUS KRIMINALITÄT Fi­nan­zi­el­le Vor­tei­le aus Straf­ta­ten kön­nen künf­tig ein­fa­cher ein­ge­zo­gen wer­den. Da­zu hat die Jus­tiz bes­se­re Mög­lich­kei­ten er­hal­ten.

ATOMFONDS

Der Bund über­nimmt die Ver­ant­wor­tung für die Zwi­schen- und End­la­ge­rung des Atom­mülls. Zur Kos­ten­de­ckung wird ein Fonds ein­ge­rich­tet, in den die Kern­kraft­werks­be­trei­ber zu heu­te 17,4 Mrd. Eu­ro ein­zah­len müs­sen.

GLÜCKSSPIEL

Heu­te en­det die Über­gangs­frist für die Än­de­run­gen am Glücks­spiel­staats­ver­trag, mit dem die Bun­des­län­der ihr staat­li­ches Lot­to­mo­no­pol si­chern. Be­stands­schutz für Spiel­hal­len en­det, Spiel­hal­len­be­trei­ber müs­sen ei­nen Min­dest­ab­stand ein­hal­ten.

Quelle: n-tv.de/ dpa 30.06.2017