Freibetrag für Kinder steigt
Das ändert sich Januar 2019 für Steuerzahler – Neuerungen bei E-Autos und Jobtickets
HNA Northeimer Neueste Nachrichten, Deutschland 07.12.2018 14 Von Falk Zielke
Foto: Felix Kästle/dpa
Mehr Geld für Eltern: Zum Jahresbeginn steigt der „sächliche Kinderfreibetrag“. Drei Mütter schieben auf einem Berg ihre Kinderwagen eine Landstraße entlang.
Zum Januar müssen sich Steuerzahler auf neue Regeln einstellen. Zum Beispiel auf Einkommensgrenzen. Sie steigen 2019 für alle Steuersätze um 1,84 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrein-Westfalen. Damit soll die Inflationsrate des Jahres 2018 in den Steuertarif eingepreist werden.
Weiteres Ziel der Neuregelung ist es den Angaben zufolge, den Effekt der kalten Progression auszugleichen. Diese würde bewirken, dass Lohnund Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden, erklären die Verbraucherschützer. Änderungen im Überblick:
Höhere Freibeträge: Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen 18 336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.
Sächlicher Kinderfreibetrag: Er erhöht sich um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungsoder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1320 Euro pro Kind und Elternteil bestehen. Insgesamt hat ein Elternpaar pro Kind im Jahr 2019 ein Kinderfreibetrag von 7620 Euro.
Mehr Zeit für Steuererklärung: Das Steuergesetz ist seit 2017 in Kraft, wirkt sich aber erst jetzt aus: Ab Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente nach Angaben der VZ NRW künftig immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden.
Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hilft.
Steuerfreie Jobtickets: Verbilligte Jobtickets sind ab Januar 2019 steuerfrei. Das heißt, Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Ziel ist es, so den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Das Job-Ticket ist nur steuerfrei, wenn Arbeitnehmer es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Handelt es sich hingegen um eine Entgeltumwandlung, greift die Steuerbefreiung nicht.
Elektro-Dienstwagen: Wer einen elektrisch angetriebenen Dienstwagen oder ein Hybridfahrzeug nutzt, musste bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent, wie der Bundesrat erklärt. Der Steuervorteil ist bis Ende 2021 begrenzt.
Dienstfahrrad: Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Der geldwerte Vorteil ist nach den Regelungen im Jahressteuergesetz künftig steuerfrei. Darauf macht die VZ NRW aufmerksam. Das gilt sowohl für E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern als auch für normale Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt den Angaben zufolge aber nicht für die Modelle, die das E-Bike-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung finanzieren. Die Regelung ist bis Ende 2021 befristet.
Sachbezugswerte für Arbeitnehmer: Spendiert der Chef ein Essen, kann das für das Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden. Maßgeblich sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler die sogenannten Sachbezugswerte. Der Wert für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit, beispielsweise in einer Betriebskantine, beträgt ab 2019 für ein Frühstück 1,77 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro. Bisher lagen die Werte bei 1,73 Euro beziehungsweise 3,23 Euro.
Mindestlohn für Minijobber: Wer einen Minijobber beschäftigt, muss ab Januar 9,19 Euro pro Stunde zahlen. Arbeitgeber müssen den Lohn im Zweifel anpassen, erklären Verbraucherschützer. Aber: Die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat darf nicht überschritten werden – sonst wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Wer das vermeiden will, sollte die Arbeitszeit entsprechend verringern. (tmn)
Verbraucher aufgepasst
Das ändert sich im April 2018
Eine Silvester-Tradition steht vor dem Aus und Startups kommen leichter an Geld. Zudem lassen sich kostenpflichtige Streaming-Dienste auch im EU-Ausland nutzen. Dies und anderes erwartet Verbraucher im neuen Monat.
Anschubfinanzierung für Startups
Startups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Weniger Acrylamid in Pommes & Co.
Ab 11. April 2018 müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.
eCall für Neufahrzeuge
Ab dem 1. April wird das eCall-System Pflicht in allen Neufahrzeugen. Bei einem Unfall kann dies automatisch den Notruf wählen und Hilfe rufen – auch wenn die Insassen dazu nicht mehr in der Lage sind. Das System übermittelt auch Ort und Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses sowie Insassenanzahl, Treibstoffart und Fahrtrichtung.
Online-Dienste ohne Grenzen nutzen
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 1. April auch im EU-Ausland nutzen. Bisher wurde das durch Ländersperren, das sogenannte Geoblocking, verhindert. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Ursprünglich sollte Geoblocking bereits im März wegfallen. Die EU hatte den Termin aber verschoben.
Verbot von Bleigieß-Sets
Ebenfalls ab April tritt eine Chemikalienverordnung der EU in Kraft. Dann dürfen keine Bleigieß-Sets mehr verkauft werden, die einen höheren Bleigehalt als 0,3 Prozent haben. Die neue Verordnung kommt somit einem Verbot gleich. Besonders zu Silvester werden häufig Sets verwendet, bei denen der Bleigehalt 70 Prozent ausmacht; hierbei entstehen aber giftige Bleioxide
Auch im Juli 2017 müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Diese Neuregelungen treten zum neuen Monat in Kraft oder sind es seit Kurzem bereits:
Rentenplus, Hinzuverdienst und stabile Beiträge
Mehr Geld für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge in Deutschland. In den neuen Bundesländern wachsen sie um 3,59 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Frührentner können nun vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen (bisher 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich 900 Euro)
RENTENWERT
Die Erhöhung soll die Kluft zwischen Ost- und Westrenten weiter schließen. Der Rentenwert in den neuen Bundesländern steigt von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westniveaus. Bis 2025 sollen die Renten vollständig angeglichen werden.
Die Rentenbeiträge bleiben stabil.
Sozialleistungsrecht wird geändert
Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung erhöhen.
Neues Messverfahren für Kohlendioxid
Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 1. September 2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10. Juni in Kraft getreten.
Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche Autos
Mit der Anpassung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes, die am 10. Juni in Kraft getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung getragen werden. Das Gesetz erhöht die Steuerentlastungsbeträge für Pkw der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.
Mehr Stabilität für das Finanzsystem
Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles Finanzsystem aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann künftig präventiv auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10. Juni in Kraft.
Straßenverkehrsgesetz: Automatisiertes Fahren auf dem Weg
Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21. Juni in Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.
Unterhaltsvorschuss
Ab Juli erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer – bislang höchstens sechs Jahre – wird nun aufgehoben.
Mutterschutz
Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben.
Pfändungsgrenzen
Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Die Pfändungsfreigrenzen werden angehoben. Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80 Euro geschützt. Besteht eine Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge – 426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Prostituiertenschutzgesetz
- Prostituierte sind ab Juli besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Kunden von Prostituierten müssen ab dem 1. Juli ein Kondom beim Geschlechtsverkehr benutzen. Darauf müssen beide achten. Außerdem erhalten sie einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz tritt nun in Kraft.
Beute aus Straftaten leichter einziehen
Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden, können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten.
Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden.
PREPAID-SIM-KARTEN
Verkäufer müssen ab heute die Identität des Käufers überprüfen und die Personalien aufnehmen und speichern. Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss im Laden den Personalausweis oder ein anderes Identifikationsdokument vorzeigen. Das alles soll vor allem verhindern, dass Kriminelle und Terroristen mit Prepaid-Karten anonym und unentdeckt kommunizieren.
Alle Bewerber müssen ab 1. Juli durch eine Sicherheitsüberprüfung. Auch Erkenntnisse der Verfassungsschützer oder des Bundeskriminalamts sollen herangezogen werden können. Das soll verhindern, dass sich Extremisten und Kriminelle in der Bundeswehr an Waffen ausbilden lassen. BEUTE AUS KRIMINALITÄT Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu hat die Justiz bessere Möglichkeiten erhalten.
ATOMFONDS
Der Bund übernimmt die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber zu heute 17,4 Mrd. Euro einzahlen müssen.
GLÜCKSSPIEL
Heute endet die Übergangsfrist für die Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Bundesländer ihr staatliches Lottomonopol sichern. Bestandsschutz für Spielhallen endet, Spielhallenbetreiber müssen einen Mindestabstand einhalten.
Quelle: n-tv.de/ dpa 30.06.2017